VERSICHERUNGEN
für Ihr Schwörer-Haus
Ein Schwörer-Haus bedeutet für viele nicht nur ein großes Stück Lebensqualität,
sondern darüber hinaus eine hervorragende Wertanlage und häufig die größte finanzielle Investition des Lebens.
Deshalb möchten wir Ihnen den passenden und zuverlässigen Versicherungsschutz für Ihr Schwörer-Haus bieten.
Alles aus einer Hand
- AUCH DER VERSICHERUNGSSCHUTZ!
So können Sie Ihren Lieblingsplatz entspannt genießen!
Profitieren Sie von unseren leistungsstarken und günstigen Konditionen bei Versicherungen rund um Ihr Schwörer-Haus – exklusiv für unsere Kunden!
Welche Versicherungen benötigen Sie in welcher Phase?
BAUHERRENHAFTPLICHT-VERSICHERUNG
während der Bauphase ab EUR 73,78 für bis zu 5 Jahre: Schützt Sie bei Schadensfällen auf Ihrem Baugrundstück
WOHNGEBÄUDE-VERSICHERUNG
nach der Hausübergabe: Versichert Ihr Schwörer-Haus gegen Gefahren wie Feuer, Sturm und Hagel oder Überschwemmung.
Wir stellen mit Ihnen einen individuellen Versicherungsschutz zusammen!
HAUSRAT-VERSICHERUNG
für Ihr Hab und Gut im Schwörer-Haus
Diese Versicherungen benötigen Sie
Für Ihre außervertragliche Leistungen benötigen Sie eine Bauleistungsversicherung.
Dies ist z.B. der Aushub von der Bodenplatte oder des Kellergeschosses und wenn Sie die Malerarbeiten, Bodenbeläge usw. als Bauherrenleistung erbringen.
BAULEISTUNGSVERSICHERUNG
Diese Versicherung ersetzt Schäden an Bauleistungen und Baumaterialien, die während der Bauzeit unvorhergesehen, z.B. durch Unwetter, Diebstahl oder Vandalismus, eintreten.
Auch Schadensfälle, die Handwerker oder Bauunternehmer am Bau verursachen, sind eingeschlossen. Glasbruch bei nicht fertig eingesetztem Glas wird ersetzt.
Danach empfehlen wir eine extra Glasversicherung, welche Sie nach der Hausübergabe abschließen können.
Für die Bauleistungsversicherung können wir Ihnen ein unverbindliches Angebot zusenden.
Gerne informieren wir Sie während Ihrer Ausstattungsberatung oder in einem Online-Meeting persönlich zu unseren Service Leistungen.
Unsere Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 TVO):
- Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften, deren Versicherungsanlageprodukte wir vermitteln, berücksichtigen wir die von den Versicherungsgesellschaften zur Verfügung gestellten Informationen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.
Versicherungsanlageprodukte von Versicherungsgesellschaften, bei denen keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen erkennbar ist, bieten wir gegebenenfalls nicht an.
Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen. Auf Fragen zu den Nachhaltigkeitsrisiken kann der Kunde uns gerne im Vorfeld eines möglichen Vertragsabschlusses ansprechen.
Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene unseres Unternehmens (Art. 4 TVO):
- Wir sind als reiner Versicherungsvermittler tätig und bieten keine eigenen Versicherungsanlageprodukte an. Für unsere Beratungstätigkeit sollen die wichtigsten anteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen der Finanzmarkteilnehmer auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Basis der von den Versicherungsgesellschaften zur Verfügung gestellten Informationen berücksichtigt werden. Das ist derzeit nur bedingt möglich, da uns aktuell nur rudimentäre Informationen zu den Versicherungsanlageprodukten, die wir vermitteln, zur Verfügung stehen.
Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO):
- Unsere Vergütung für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit diesen Versicherungsanlageprodukten einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Höhe der Vergütung, die wir erhalten, wenn wir ein Versicherungsanlageprodukt vermitteln, von den Nachhaltigkeitsrisiken des Versicherungsanlageprodukts weder positiv oder negativ beeinflusst wird.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 6 TVO):
- Wir halten bei unserer Beratung zu Versicherungsanlageprodukten Nachhaltigkeitsrisiken für nicht relevant, da diese bereits in den vorvertraglichen Informationen der Anbieter der Versicherungsanlageprodukte berücksichtigt werden und uns im Allgemeinen keine weitergehenden Informationen zur Verfügung stehen.
Im Regelfall bewerten wir deshalb in unserer Beratung keine Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite von Versicherungsanlageprodukten.
IHR SCHWÖRER-VERSICHERUNGSBERATER
Schwörer Finanzservice Vermittlungs GmbH
HANS-PETER SCHUSTER
Telefon: +49 7387 16-130
E-Mail:hans-peter.schuster@schwoerer.de
Hans Schwörer Strasse 8
72531 Hohenstein / Oberstetten
Telefon: +49 7387 16-0
Telefax: +49 73 87 / 16-500-100
Email:info@schwoerer.de
Die 3 häufigsten Fragen
zu Versicherungen für Ihr Schwörer-Haus
1. AB WANN SOLL ICH MICH VERSICHERN?
Für die unterschiedlichen Versicherungen gibt es unterschiedliche Startzeitpunkte. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte spätestens mit Beginn der Bauarbeiten beginnen. Dazu gehört auch bereits die Vermessung des Grundstücks.
Eine Bauleistungsversicherung wird vor dem Aushub für die Bodenplatte/Kellergeschoss benötigt, da die außervertraglichen Leistungen keine SchwörerHaus-Leistungen sind und hierzu gehört auch der Aushub.
Eine Wohngebäude- und Hausratversicherung ist ab dem Tag der Hausabnahme zu empfehlen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das Gebäude bereits durch SchwörerHaus versichert.
2. WAS IST EINE ELEMENTARVERSICHERUNG?
Die Elementargefahren können zusätzlich zu den im Basisschutz versicherten Gefahren Sturm/Hagel, Feuer und Leitungswasser mitversichert werden. Elementargefahren sind Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Je nach Bauplatz sind das Risiko und der Beitrag für diese Gefahren unterschiedlich.
Gegen Elementarschäden können Sie Ihr Schwörer-Haus im Rahmen der Wohngebäudeversicherung versichern. Ihre Möbel und der gesamte Hausrat kann dagegen nur mit der Hausratversicherung gegen die Elementargefahren versichert werden.
3. BENÖTIGE ICH EINE BAULEISTUNGS- ODER FEUERROHBAU-VERSICHERUNG?
Ja, Sie benötigen eine Bauleistungsversicherung für die außervertragliche Leistungen, z.B. Überschwemmung der Baugrube durch Starkregen.
Überschwemmung des Grundstückes durch Starkregen mit anschließender Überschwemmung des Kellergeschosses in den Materialien von Ihnen gelagert wurden oder Sie bereits mit dem Ausbau als außervertragliche Leistung begonnen haben.
Die SchwörerHaus-Leistungen sind bis zur Hausabnahme durch die Firma SchwörerHaus abgesichert.
Bei weiteren außervertraglichen Leistungen z.B. Malerarbeiten, Bodenbeläge oder Innentüren benötigen Sie ebenfalls eine Bauleistungsversicherung bis zur Bezugsfertigkeit.